Effizienzhaus

Sanierung zum KfW- Effizienzhaus KfW Programm Nr. 151

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen sowie der Ersterwerb von entsprechenden KfW-Effizienzhäusern nach erfolgter energetischer Sanierung. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust H'T des Referenzgebäudes nach der ab 01.11.2020 geltenden Energieeinsparverordnung (GEG; Anlage 1, Tabelle 1) von einem Sachverständigen zu ermitteln.

KfW-Effizienzhaus 55 (GEG) ab 01.02. nur noch für Bestandsgebäude

KfW-Effizienzhaus 70 (GEG) 

KfW-Effizienzhaus 85 (GEG)

KfW-Effizienzhaus 100 (GEG)

KfW-Effizienzhaus 115 (GEG)


Kosten für KFW-Nachweis für KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55 EE ( GEG )

Die Berechnung wird auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 2 und 5 GEG erstellt.

  • die Kosten richten sich nach dem Gebäude

eine vorausgegangene Energieberatung wird angerechnet. Diese wird von der KfW empfohlen. Vor Durchführung der Maßnahmen sollte eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch genommen werden.

Dies wird gegebenenfalls im Rahmen des Programms "Vor-Ort Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.