:: Energieberatung
Staatlich geförderte BAFA "Vor-Ort-Beratung"
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Kosten:
- ab € 600,- abzüglich Förderung - € 300,- für Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus = ab € 300,- Ihr Anteil
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ab € 720,- abzüglich Förderung - € 360,- Wohnhaus ab drei Wohneinheiten = ab € 360,- Ihr Anteil
Voraussetzung zur Mengenermittlung sind vorhandene Baupläne. Fehlen von Ihrem Gebäude sämtliche Pläne, wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte, fertige ich ein geometrisches und digitales Aufmass (Aufpreis € 500,-). Zur Datenaufnahme benötigt werden außerdem noch letztes Schornsteinfegerprotokoll und die letzten drei Verbrauchsabrechnungen. Hilfreich sind auch Baubeschreibung und Statik, falls vorhanden.
Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bafa)