:: KfW-Einzelmaßnahmen
Ab 01.03.2011
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die die Mindestanforderungen der KfW erfüllen. Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat ein Sachverständiger die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen. Bedingung für die Förderung von Fenstern und Fenstertüren ist, dass durch den Sachverständigen bestätigt wird, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist, als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Für diese Beratung kann ggf. die Förderung durch die Vor-Ort-Beratung des BAFA in Anspruch genommen werden.
Die Kosten für die Bestätigung der Angemessenheit der Maßnahmen/Antrag betragen € 100,- und je Maßnahme € 20,-
Die Förderung zur Vor-Ort-Beratung des BAFA finden Sie unter dem Reiter Energieberatung.