:: Nachweise:
1. Bauphysikalische Nachweise:
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für Schallschutz nach der DIN 4109
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für Wärmeschutz nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009)
für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz erstelle ich für den Neubau und Umbau Energieausweise und Wärmeschutzberechnungen nach DIN V 4108/ DIN V 4701 oder DIN V 18599. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.
2. KfW Nachweise
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Einzelmaßnahmen (s.Reiter)
Programm Nr.152 Kredit / Programm Nr. 430 Zuschuss
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Effizienzhaus (s.Reiter)
Programm Nr. 151 Kredit / Programm Nr. 430 Zuschuss
Effizienzhaus40, 55, 70:Programm Nr.153 Kredit für Neubaumaßnahmen
(Bestätigung zum Kreditantrag/Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen)
3. Dena
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Gütesiegel Effizienzhaus
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Gütesiegel Energieausweis


