:: Nachweise:

 

1.  Bauphysikalische Nachweise:

  • für Schallschutz nach der DIN 4109

  • für Wärmeschutz nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009)

für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz erstelle ich für den Neubau und Umbau Energieausweise und Wärmeschutzberechnungen nach DIN V 4108/ DIN V 4701 oder DIN V 18599. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.

 

2. KfW Nachweise

  • Einzelmaßnahmen (s.Reiter)

Programm Nr.152 Kredit / Programm Nr. 430 Zuschuss

  • Effizienzhaus (s.Reiter)

Programm Nr. 151 Kredit / Programm Nr. 430 Zuschuss

Effizienzhaus40, 55, 70:Programm Nr.153 Kredit für Neubaumaßnahmen

(Bestätigung zum Kreditantrag/Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen)

 

3. Dena

  • Gütesiegel Effizienzhaus

  • Gütesiegel Energieausweis